Das bieten wir an!

Gehen Sie den nächsten Schritt und werden Sie mobil. Bei uns sind nicht nur Fahranfänger unter 18 Jahren willkommen, sondern auch erfahrene Straßenteilnehmer, welche sich entweder beruflich weiterbilden möchten, oder die Fahrerlaubnis für ihren Zweiradtraum sichern möchten.

FÜHRERSCHEINKLASSEN

Diese Führerscheinklassen bilden wir aus!

Autoführerschein (Klassen: B, BE)
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Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM,L

 

Mitführen von Anhängern:
  • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs,
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: -

 
Theorie:
  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
  • Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 
Sie benötigen:

Führerschein der Klasse B oder bestandene Prüfung der Klasse B,
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis
über Tag und Ort der Geburt

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Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.

Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.

 
Theorie:
  • 150 Minuten (2,5 Stunden)
  • Theorieprüfung entfällt
Praxis:
  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)
  • Praktische Prüfung entfällt
Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)

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Klasse B197 (Automatik)

Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe (Automatik-Fahrzeug)

Werden Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchlaufen, wird die Fahrerlaubnis durch Eintrag der Schlüsselzahl (SZ) 78 grundsätzlich auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (= Automatik) beschränkt.

 
Automatikregelung: Die neue Schlüsselzahl B197 (seit 1. April 2021)

Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn:

  • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
  • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.

Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

 
Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D
  • Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78), wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde (SZ 197).
  • Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird.

 

Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeugen weiterhin möglich

Die komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse B kann auch weiterhin auf einem Pkw mit Schaltgetriebe durchlaufen werden. Auch in diesem Fall dürfen im Inland und im Ausland Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

LKW-Führerschein (Klassen: C1, C1E, C, CE)
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Klasse C1

LEICHTERE LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM. Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

 
Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
    (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden)
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  •  Sonderfahrten
    • C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
      Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Klasse C1E

LEICHTERE LASTZÜGE

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

 

Theorie:
  • Keine Theorieausbildung
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
      Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Klasse C

SCHWERE LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM. Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1

 
Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden)
  • Fragebogen mit 37 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
      Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
      Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • Dauer jeweils mindestens 85 Minuten (bis 31.12.2020 75 Minuten)
    • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 
Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

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Wissenswertes (Befristung der Fahrerlaubnis)

Befristung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

 
Befristung des Führerscheindokuments:
  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
 
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 noch haben:
  • dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.

 

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:
  • dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird dabei auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Geburtstag keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen C/CE mehr fahren.

 

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E sind und
diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde:
  • Sie dürfen nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
  • Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird dann auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen C1/C1E mehr fahren.

 

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

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Klasse CE

SCHWERE LASTZÜGE

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 21/185 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

 
Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
 
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
    • Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
    • Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
  • Dauer jeweils mindestens 85 Minuten (bis 31.12.2020 75 Minuten)
    Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 
Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Motorrad-Führerschein (Klassen: Mofa, AM, A1, A2, A)

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Mofa

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Bei 17-Jährigen und älteren Bewerbern: Laut TÜV SÜD: Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister. Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h fahren:

  • wer vor dem 01.04.1965 geboren ist;
  • wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

 

Theorie:
  • 6 Doppelstunden
    in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

    Oder:

  • Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
  • Fragebogen mit 20 Fragen, ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praxis:
  • 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
  • Praktische Prüfung entfällt

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 
Sie benötigen:

Biometrisches Passbild

 

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Klasse AM

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
  • Verbrennungsmotor max. 50 cm³
  • Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B) ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e) Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

 

Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Dauer mindestens 55 Minuten (bis 31.12.2020 45 Minuten) (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

fahrschule_debatin_76646_bruchsal_fuehrerschein_icon_motorradfuehrerschein_a1

Klasse A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM

 

Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
    Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
  • Theorieprüfung ist abzulegen:
    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Praktische Prüfung ist abzulegen
    • A1: Dauer mindestens 70 Minuten (bis 31.12.2020 45 Minuten)
    • A2, A:
      • Dauer mindestens 70 Minuten (bis 31.12.2020 60 Minuten),
      • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten (bis 31.12.2020 40 Minuten)
  • (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

fahrschule_debatin_76646_bruchsal_fuehrerschein_icon_motorradfuehrerschein_a

Klasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Sie müssen mindestens zu a) 245 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

 

Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
    Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
  • Theorieprüfung ist abzulegen
    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Praktische Prüfung ist abzulegen
    • A1: Dauer mindestens 70 Minuten (bis 31.12.2020 45 Minuten)
    • A2, A:
      • Dauer mindestens 70 Minuten (bis 31.12.2020 60 Minuten),
      • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten (bis 31.12.2020 40 Minuten)
  • (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

fahrschule_debatin_76646_bruchsal_fuehrerschein_icon_motorradfuehrerschein_a2

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

 
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
    Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
  • Theorieprüfung ist abzulegen:
    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
  • Praktische Prüfung ist abzulegen
    • A1: Dauer mindestens 70 Minuten (bis 31.12.2020 45 Minuten)
    • A2, A:
      • Dauer mindestens 70 Minuten (bis 31.12.2020 60 Minuten),
      • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten (bis 31.12.2020 40 Minuten)
  • (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Traktorführerschein (Klassen: L, T)
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Klasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

 
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung ist abzulegen:
    • bei Ersterteilung:
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung:
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt

 

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Klasse T

a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Sie müssen mindestens
16 Jahre für bbH bis 40 km/h und 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung ist abzulegen:
    • bei Ersterteilung:
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 1 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung:
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Praktische Prüfung ist abzulegen
  • Dauer mindestens 70 Minuten (bis 31.12.2020 60 Minuten)
    (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 
Sie benötigen:

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Wissenwertes

 
Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt

Befristung des Führerscheindokuments:
  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

Führerschein-Umtausch: Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.

Termin für Theorieunterricht

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BERUFSKRAFTFAHRER

BKF-Beschleunigte Grundausbildung

Für die beschleunigte Grundqualifikation benötigen Sie :

  • 140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten (130 Std. Theorie und 10 Std. Praxis )
  • bestehen die 90-minütige theoretische Prüfung.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich

BKF Weiterbildung

Gesetzlich verpflichtend.

  • Innerhalb von 5 Jahren
  • 5 Tage á 7 Stunden
  • 3 Themenbereiche aufgeteilt in 5 Module

nach der Weiterbildung wird die Fahrerlaubnis um 5 Jahre verlängert.

ADR-Schulung

Basiskurs: 2 1/2 Tage

Aufbaukurs Tank: 1 1/2 Tage

Sie werden in diesem Lehrgang für den verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Gütern, sowohl im Schütt- und Stückgut, als auch im Tankbereich, sensibilisiert.

– Feuerlöschübung
– Abfahrtskontrolle

Einstieg: nur nach Terminplan [Termine finden Sie hier]

Die Förderung der einzelnen Module durch die Bundesagentur für Arbeit (Bildungsgutschein) ist möglich.

Nachschulungskurse

ASF Aufbauseminare in der Probezeit

Wer muss teilnehmen?

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen

Wenn Sie der Aufforderung der Führerscheinbehörde nicht nachkommen, so ist die Konsequenz der Führerscheinentzug.

Probezeitverlängerung:

Die Dauer der Probezeit beträgt zunächst 2 Jahre. Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe Verkehrsverstöße, die zu einer Anordnung des Seminars führen, wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

So funktioniert’s:

Aufbauseminare für Fahranfänger nach dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates werden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt. Viermal treffen sie sich zu einer Sitzung von 135 Minuten Dauer. Außerdem findet eine Gruppenfahrt mit anschließender Besprechung statt, bei der jeder etwa 30 Minuten fährt

Seminarziele:

Förderung einer risikobewußteren Einstellung und einer sicheren, rücksichtsvollen Fahrweise, insbesondere durch

  • Entwicklung eines positiveren Leitbildes (Verantwortungsbewusster Fahrer / Fahrerin)
  • Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
  • Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
  • Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
  • Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken

Dabei wird einem manches bewusst, über das man vorher so noch nie nachgedacht hat. Die Tipps, die Sie bekommen, werden Ihnen helfen, stressfreier und sicherer zu fahren.

Am Ende des Kurses ist keine Prüfung abzulegen! Sie erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der Führerscheinstelle vorlegen müssen

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SIE UNS

 

Fahrschule Debatin GmbH
Durlacher Str. 95
76646 Bruchsal
Telefon: 07251 – 30 00 63
E-Mail: info@fahrschule-debatin.de

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