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Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer, Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse, Fahrzeuglänge nicht mehr als 8 m
Hinweis: Unter 21 Jahre vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung.
Vorraussetzungen: Mindestalter 21* Erwerb: Vorbesitz Klasse B** Eingeschlossene Klassen: keine Befristung: Ja*** Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
*18 Jahre (bei Ausbildung als Berufskraftfahrer) ** Voraussetzung ärztliches Gutachten *** Auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung, ab dem 50. Lebensjahr erneutes ärztliches Gutachten.
Sie benötigen: Lichtbild Augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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